Und wer stellt fest, ob es sich dabei um "illegale Aktivitäten, die der Allgemeinheit schaden", handelt?
P.S.: Da wir ja gar nicht wissen, ob zuerst der Weg oder zuerst der Grundeigentümer da war
Deswegen geht es darum, mal die Rechtsgrundlage recherchieren. Es kann ja durchaus auch rauskommen, dass manche Wege legal versperrt worden sind - dann schafft das Gewissheit für Bürger und Besitzer.
Dazu muss man die fraglichen Stellen aber erst mal erfassen um sich einen Überblick verschaffen.
Eher ist es doch so, dass Du den Rechtsweg beschreiten kannst, sobald Du Dich in Deinem Rechten eingeschränkt fühlst.
Das ist doch Blödsinn. Wenn alle Bürger der Stadt dort am spazieren gehindert werden, wieso sollte nur einer den Rechtsweg auf sich nehmen?
Deswegen gibt es ja versuche einiger Parteien hier eine Meldestelle der Stadt einzurichten. Da die Stadt hier leider säumig ist, und die zuständige Magistratsabteilung allen ernstes einen ehrenamtlichen Verein in der Pflicht sieht, werden sich die Bürger hier halt in irgendeiner Form zusammentun müssen um zu ihrem Recht zu kommen.
Dass das Beschreiten des Rechtswegs mit Kosten verbunden ist, liegt in der Natur unseres Wirtschaftssystems: wer etwas haben will (egal ob Gegenstand oder Leistung), muss es kaufen. Und wer für das Feststellen des Rechts kein Geld hat, der kann staatliche Rechtshilfe in Anspruch nehmen. Also gilt das Recht doch für alle.
Klar. Als ob der Adel und die Kirche die Grundstücke so toll gekauft hätten.
Graf Mensdorff, bist Du's?
hast Du die Grundeigentümer um Erlaubnis gefragt, ob Du deren "Wegsperren" in Deine Karte einzeichnen darfst? Oder ist das gar auch eine "illegale Aktivität"?
Mit einem Grundstück gehört einem das Stück Land (mit all seinen verbundenen Rechten und Pflichten), aber nicht das Äquivalent auf einer Karte. So lange es sich um Tatsachenbehauptungen handelt wie "da war mal ein Durchgang und der ist jetzt zu" gibt es hier kein Problem. Die werden übrigens auch nicht von mir eingezeichnet, sondern das ist jetzt die Meldestelle, die die Stadt nicht einrichten will.
Wie ist das beim ehemaligen Castellhof, dort kommt man ja auch nicht mehr durch. - Ist das eigentlich rechtens?
Meines Wissens kommt man schon noch durch das Grundstück, auch wenn der Weg nun eine Kurve macht.
Das wäre aber so ein klassisches Beispiel wo jemand den Grund, auf dem sich ein Weg befindet an eine Baufirma verkauft, die den natürlich möglichst still und leise schließen will. Vielleicht hat der ganze Wirbel im Vorfeld aber dazu beigetragen, dass sie gewusst haben, dass da mit größtmöglichem Widerstand zu rechnen sein wird, falls sie das tun.
Laut einer älteren Frau war ja eigentlich schon das Gebäude selbst mit dem Schutz der Haager Konvention versehen, aber das Taferl ist irgendwann "plötzlich verschwunden", Buch geführt wurde damals nicht.
Jedenfalls wäre es Aufgabe des Staates dafür zu sorgen dass nicht nur diejenigen zu ihren Rechten kommen, die Geld und Besitz haben.
Das ist vielleicht ein Wunsch deinerseits, aber das bleibt ein Wunsch!
Aber man kann es ja ändern probieren. Außer man ist, so wie einige Leute hier offenbar, dafür dass das so bleibt.