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Thema: RiverSide - Wohnen an der Mur (30144-mal gelesen) Vorheriges Thema - Nächstes Thema

0 Benutzer und 1 Gast betrachten dieses Thema.
  • amadeus
  • Libertin & Hedonist
Re: RiverSide - Wohnen an der Mur
Antwort #15
Zitat
Und für kleine Kinder ist es auch nicht grad optimal. Unterm Balkon direkt die Mur....gefährlich gefährlich  Wink


Die Mur ist egal. Aber auf der einen Seite die stark befahrene Schönaubrücke, auf der anderen Seite die Eisenbahnbrücke und das in einem ... hm ... nicht ganz gemütlichen Viertel ...
Gruß aus Graz-Eggenberg
Wolfgang
      Für jedes Problem gibt es eine Lösung, die einfach, klar und falsch ist.
Im Übrigen bin ich der Meinung, daß das Fahrtziel eines Fahrzeuges mit dessen Fahrtzielanzeige übereinstimmen soll.


  • Michael
  • Styria Mobile Team
Re: RiverSide - Wohnen an der Mur
Antwort #16

Na da bin ich mal gespannt was das kostet. Nach ein paar Jahren kann man dort günstig wohnen.
LG Michael, vormals PM  |  Styria-Mobile

  • Michael
  • Styria Mobile Team
Re: RiverSide - Wohnen an der Mur
Antwort #17

Bilder von der Baustelle:
LG Michael, vormals PM  |  Styria-Mobile

  • Michael
  • Styria Mobile Team
Re: RiverSide - Wohnen an der Mur
Antwort #18

Wenn man auf der Brücke stadteinwärts fährt, sieht die Gegend schon anders aus. Man ist bereits im 2. Stock.
LG Michael, vormals PM  |  Styria-Mobile

  • Michael
  • Styria Mobile Team
Re: RiverSide - Wohnen an der Mur
Antwort #19

Update:
LG Michael, vormals PM  |  Styria-Mobile

Re: RiverSide - Wohnen an der Mur
Antwort #20
Also,

ich finde es schon sehr löblich, dass dieses Eck, das doch ein ziemlich prominenter Platz ist,
endlich entwickelt und dadurch aufgewertet wird.
Die Lage erscheint mir auch nicht gerade schlecht für einen Wohnbau: direkter Anschluss an die Straßenbahn,
attraktive Rad- und Fußwegverbindungen in alle Richtungen, Augarten...
Das Murufer halte ich auch eher für eine Bereicherung als für eine Gefahr.

Grundsätzlich hab ich auch etwas übrig für den Charm von Schrottplätzen, Industrieruinen und ähnlichen
ungestalteten Brachflächen, aber mitten im Stadtzentrum finde ich, ist soetwas doch sehr unangebracht.

Ich wollte mich näher über das Projekt informieren (wie reagiert es auf die Ostbahn, was passiert im EG (Geschäfte?) etc ),
aber: ich finde absolut keine Informationen darüber.
Es gibt keinen Bebauungsplan (lt Deckplan 1 des FläWi besteht dort auch keine
Verpflichtung zur Erstellung eines Bebauungsplanes - hat die Stadt wohl übersehen  :frech: )
Wettbewerb hat es offensichtlich auch keinen gegeben, zumindest wurde nichts publiziert,

Dürfte sich um eine freifinanzierte Eigenplanung des Bauträgers handeln.
außer dem hier bereits geposteten Link (neuwohnen.at) taucht das Projekt noch auf der Homepage von
"Scheer & Partner" auf

http://www.scheer-partner.at

wenn ich es zeitlich schaffe, werde ich dieses BV einmal selbst in Augenschein nehmen.

LG Rainer
Erstellt am: März 29, 2010, 13:25:23
Übrigens:

auf der Suche nach Infos zum RiverSide- Projekt bin ich über etwas ganz anderes gestolpert, das Ihr
Euch unbedingt anschauen solltet:

http://www.neuwohnen.at/carloft.9.graz.htm

http://carloft.de

http://www.carloft.com

http://www.youtube.com/watch?v=E7g_zEWx5YM&feature=related

??? Ist das zu glauben?
Träum ich oder was is jetzt los ?  (die 60er Jahre lassen grüßen, und die Stadt Graz ist bei sowas sicher sofort dabei!)

LG Rainer

  • Michael
  • Styria Mobile Team
Re: RiverSide - Wohnen an der Mur
Antwort #21

Wenn der Schrottplatz in absehbarer Zeit ebenso verschwindet, ja.
Ob da Geschäfte reinkommen, bezweifle ich. Auf welche Kundschaft wäre man da angewiesen.
Für Autoparkplätze fehlt wohl der Platz. Naja, man könnte es ja gleich am Schrottplatz parken - zum Entsorgen.  ;D

Zitat
Träum ich oder was is jetzt los ?  (die 60er Jahre lassen grüßen, und die Stadt Graz ist bei sowas sicher sofort dabei!)

Das Auto immer im Blickfang und sicher womöglich auch. :pfeifend:
Naja, möchte nicht wissen, wieviel die Miete dort kostet.
LG Michael, vormals PM  |  Styria-Mobile

Re: RiverSide - Wohnen an der Mur
Antwort #22

Wenn der Schrottplatz in absehbarer Zeit ebenso verschwindet, ja.


wie jetzt ?
Ich denke, der Schrottplatz ist schon weg,
sonst könnte man dort ja nicht bauen!         ::)

Zitat
Naja, möchte nicht wissen, wieviel die Miete dort kostet.


Das werden Eigentumswohnungen, 1.800 €/m2 netto
lt. neuwohnen.at

LG Rainer

  • Michael
  • Styria Mobile Team
Re: RiverSide - Wohnen an der Mur
Antwort #23

AFAIK wurde er nur verkleinert.
Danke.
LG Michael, vormals PM  |  Styria-Mobile

Re: RiverSide - Wohnen an der Mur
Antwort #24
Da hab ich mich jetzt beim Zitieren vertan!

Die Frage:

Naja, möchte nicht wissen, wieviel die Miete dort kostet.

bezog sich ja auf das "Carloft".

Meine Antwort gehört aber zu dieser Frage:

Na da bin ich mal gespannt was das kostet. Nach ein paar Jahren kann man dort günstig wohnen.

und die 1.800 €/m2 netto zahlt man natürlich fürs RiverSide, nicht für das Carloft,
dieses wird wohl ganz andere Preise haben.  :D

LG Rainer

Re: RiverSide - Wohnen an der Mur
Antwort #25
Der Wohnbau wurde eng an das bestehende Haus "angebaut", wie man auf dem Bild sehen kann  ;)


  • kayjay
Re: RiverSide - Wohnen an der Mur
Antwort #26
tja ist wohl die einzige Möglichkeit, da noch was hinzustellen, wenn der Nachbar schon an der Grundgrenze steht.

  • Michael
  • Styria Mobile Team
Re: RiverSide - Wohnen an der Mur
Antwort #27

Also wenn ich das richtig verstehe, dann darf man bei Wohnhäusern lt. Gesetz bis an die Grenze des Grundstückes ran?
Natürlich würde das blöd aussehen, wenn das nicht so wäre... ;)
LG Michael, vormals PM  |  Styria-Mobile

  • kayjay
Re: RiverSide - Wohnen an der Mur
Antwort #28
  § 13 Abstände
(1) Gebäude sind entweder unmittelbar aneinander zu bauen oder müssen voneinander einen ausreichenden Abstand haben. Werden zwei Gebäude nicht unmittelbar aneinandergebaut, muß ihr Abstand mindestens so viele Meter betragen, wie die Summe der beiderseitigen Geschoßanzahl, vermehrt um 4, ergibt (Gebäudeabstand).

(2) Jede Gebäudefront, die nicht unmittelbar an einer Nachbargrenze errichtet wird, muß von dieser mindestens so viele Meter entfernt sein, wie die Anzahl der Geschosse, vermehrt um 2, ergibt (Grenzabstand).

(3) Steht ein Gebäude an der Grundgrenze, so hat der Nachbar, soferne durch einen Bebauungsplan oder durch Bebauungsrichtlinien nichts anderes bestimmt ist oder Gründe des Straßen , Orts und Landschaftsbildes nicht entgegenstehen, die Wahlmöglichkeit, entweder an die Grundgrenze anzubauen oder den erforderlichen Gebäudeabstand einzuhalten. Weist das Gebäude an der Grenze Öffnungen (Fenster, Türen und dgl.) auf, so ist der erforderliche Gebäudeabstand einzuhalten.

(4) Als Geschosse in der jeweiligen Gebäudefront sind jene anzurechnen,

die voll ausgebaut oder zu Aufenthaltsräumen ausbaufähig sind und deren Außenwandfläche zu mehr als 50 Prozent und im Mittel mindestens 1,5 m hoch über dem natürlichen Gelände liegt.

(5) Nicht als Geschosse anzurechnen sind an der Traufenseite: Dachgeschosse bzw. für Aufenthaltsräume ausbaufähige Dachböden, sofern die Höhe eines allfälligen Kniestockes 1,25 m nicht übersteigt und die Dachneigung nicht mehr als 70 Grad beträgt; Giebelseite: das unterste Dachgeschoß bzw. der unterste für Aufenthaltsräume ausbaufähige Dachboden, sofern die Höhe eines allfälligen Kniestockes 1,25 m nicht übersteigt und die Dachneigung nicht mehr als 70 Grad beträgt.

(6) Bei Gebäuden oder Gebäudeteilen ohne die übliche Geschoßeinteilung oder mit Geschoßhöhen von über 3,0 m ist die Abstandsermittlung unter Zugrundelegung einer fiktiven Geschoßeinteilung mit einer Höhe von 3,0 m an jeder Gebäudeecke über dem natürlichen Gelände vorzunehmen. Restgeschoßhöhen von mehr als 1,5 m sind als Geschoß anzurechnen.

(7) Für Gebäude auf demselben Bauplatz können auch geringere Gebäudeabstände zugelassen werden.

(8) Die Behörde kann geringere Abstände von den Nachbargrundgrenzen und Nachbargebäuden zulassen

für Nebengebäude oder

wenn dies im Interesse des Ortsbildschutzes, der Altstadterhaltung, des Denkmalschutzes oder der Erhaltung einer baukulturell bemerkenswerten Bausubstanz (Ensemble) liegt.; (7)

für barrierefrei (§ 4 Z. 5) ausgebildete Außenaufzugsanlagen zur Personenbeförderung als Zubau zu bestehenden Gebäuden. (7)

(9) Der Gebäudeabstand hat, sofern ein geringerer Abstand als nach Abs.1 zulässig ist, mindestens 2,0 m zu betragen.

(10) Mit Zustimmung des Nachbarn können unabhängig von der Bebauungsweise Nebengebäude an der Grundgrenze zugelassen werden.

(11) Befindet sich auf dem angrenzenden Grundstück ein Nebengebäude, so ist bei der Ermittlung des Abstandes nur der Grenzabstand einzuhalten.

(12) Lässt der Verwendungszweck von baulichen Anlagen eine unzumutbare oder das ortsübliche Ausmaß übersteigende Belästigung oder Gesundheitsgefährdung der Nachbarn erwarten oder ist dies zum Schutz des Ortsbildes erforderlich, hat die Behörde größere Abstände vorzuschreiben. (8)

(13) Die Abs. 1 bis 12 gelten nicht für

Gebäude gegenüber öffentlichen Verkehrsflächen;

Wirtschaftsobjekte, die der urkundlichen Ausübung eines Einforstungsrechtes nach dem Einforstungslandesgesetz dienen;

Almhütten und Almstallungen, die der bestimmungsgemäßen Nutzung nach dem Almschutzgesetz dienen;

Wirtschaftsobjekte der Stammsitzliegenschaften auf Privatgrundstücken innerhalb des Agrargemeinschaftsgebietes.

(14) Bei bestehenden Gebäuden dürfen ungeachtet der Abs. 1 bis 12 bauphysikalische Maßnahmen (z. B. Wärmedämmmaßnahmen) im unbedingt erforderlichen Ausmaß durchgeführt werden. (5)

  • Michael
  • Styria Mobile Team
Re: RiverSide - Wohnen an der Mur
Antwort #29

Danke! :)

LG Michael, vormals PM  |  Styria-Mobile