Re: Linienbezeichnungen Einschübe und SEV
Antwort #32 –
Ich bin bei nicht vorhersehbaren/geplanten Kurzführungen auch für einen Zusatz "K", oder "E", oder ähnliches. Am einfachsten wird sein, beim "E" allgemein zu bleiben, da dies in Graz schon verwendet wird und bekannt ist.
Mein Vorschlag war lange Zeit, das Linzer Modell in Graz zu übernehmen und jegliche Kurzführung, Umleitung, etc. - also jegliche Abweichung von der Stammstrecke und vom Normalfahrplan, die Liniennummer mit einem "*" zu kennzeichnen.
Damit würde man auf einen Blick bei der Liniennummer wissen, es gibt eine Änderung. Welche Änderung sollte dann das Zielschild verraten, wo dann idealerweise, das tatsächliche Ziel, das angefahren und bei dem gewendet wird, angezeigt wird. --> Das sollte einmal eine Grundsatzregel sein und einheitlich angewendet werden!
Die Graz Linien waren diesem System nicht abgeneigt, setzten es aber damals leider nie um. Sie blieben lieber beim "E" anstatt den "*" einzuführen, da das "E" schon vorhanden und bekannt war und es angeblich mit dem Sternzusatz "*" bei den Anzeigen Darstellungspropleme (technische Probleme) gäbe.
Zu der Thematik 6er und 58E bzw. 34E wie bereits in dieser Diskussion hier erwähnt:
Ich finde weder 6, noch 26 falsch, denn diese Linien sind klar kommuniziert, überall beschriftet, es gibt dafür Fahrpläne bzw. sind sie in den Linienplänen eingezeichnet. Freilich könnte man anstatt dem 26er einen "6E" zwischen St. Peter und Jakominiplatz verkehren lassen. Aber ich denke, so wie der 26er überall kommuniziert wird, ist es ok, vor allem weil der 26er ja am Abend und Sonn-/Feiertagen regulär verkehrt!
Da sehe ich den 24er problematischer ... hier sollte man auf die Variante "4E" zwischen Jakominiplatz und Stadion zurück greifen - da wäre es auf jeden Fall sinnvoll.
Was allerdings am 6er meiner Meinung nach nichts verloren hat, ist der 16er, denn der könnte mit "6E Schulzentrum" und "26 Jakominiplatz" geführt werden und es wäre für jedermann klar. Natürlich wäre hier auch die Variante "6E Jakominiplatz" denkbar. Hier müsste man einfach abklären, ob die Verwendung "6E Jakominiplatz", oder "26 Jakominiplatz" von der Tageszeit abhängig gemacht wird, oder ob man immer am 6er, wenn am Jakominiplatz gewendet wird, die Linie 26 verwendet wird, da ja überall der 26er angeschrieben und auch in Linienplänen eingezeichnet ist.
Aber sonst ist klar, wird am Schulzentrum gewendet, sollte es am Tag der "6E" und am Abend klarerweise der "26E" sein.
Zur Thematik 58E/34E:
Hier stellt sich meiner Meinung nach die Frage, wie vorhin in der Diskussion angeführt, ob, wenn die Linie nur eine Haltestelle von der regulären Linie abweicht bzw. die Linie nur zum Zweck der Schleifenfahrt von der regulären Linie abweicht und sich diese Abweichung räumlich nicht zu weit erstreckt, ob hier schon vom Verlassen der Stammstrecke gesprochen werden kann, oder ob nicht dies doch noch der Stammstrecke zugerechnet wird und noch als Kurzführung gewertet wird und erst bei einer sehr weiten räumlichen Abweichung vom Verlassen der Stammstrecke gesprochen werden sollte.
Noch etwas zur Linie 1 und 21 zwischen Mariatrost und Jakominiplatz bzw. ist für alle Linien gültig:
Im Zeitalter der digitalen Anzeigen sollte eigentlich die Linie 21 (oder besser "1E") nur in Richtung Jakominiplatz, aber nicht in Richtung Mariatrost angezeigt werden. Wird in der Gegenrichtung wieder das planmäßige Endziel angefahren, sollte immer die Stammlinie (ohne Zusatz) angezeigt werden - als bei diesem Beispiel "1 Mariatrost" (und nicht "21 Mariatrost", oder "1E Mariatrost").
Mein neuer Vorschlag - für eine einfache Grundsatzregel:
Liniennummer + "*":
Abweichung von der Stammstrecke
Hierbei ist egal ob die Abweichung am Ende/Wendepunkt einer Linie erfolgt, oder ob die regulären Endhaltestellen angefahren werden und die Abweichung nur zwischendrin erfolgt. Mit dem Zielschild sollte ja der tatsächliche Wendepunkt kommuniziert werden.
Liniennummer + "E":
Kurzführung auf der Stammstrecke (ohne Abweichung)
Hierbei sollte wiederum am Zielschild der tatsächliche Wendepunkt angezeigt werden.
Mit diesen beiden Zusätzen (sollte als Grundsatzregel für den täglichen Gebrauch - für ungeplante Zwischenfälle dienen), auf allen Linien angewendet, könnte recht einfach, auf einen Blick auf die Liniennummer die Änderung auf einer Linie kommuniziert werden!
SEV, vor allem geplanter SEV, sollte gesondert betrachtet werden, da hierbei normalerweise die Weiterfahrt bis zur regulären Endhaltestelle gesichert ist.
Hier wird die Frage sein, ob man auf den Straßenbahnen immer das planmäßige Fahrtziel anzeigt, oder aber auch versucht, diese Situation bestmöglich der oben angeführten Grundsatzregel unterzuordnen.
Wobei so wie heuer im Sommer folgende 3 Varianten möglich gewesen wären:
z.B.:
1.
Linien 4 und 5 gänzlich einstellen und in dieser Zeit "neue/andere" Linien als planmäßige Linien verkehren lassen (Liebenau - Steyrergasse, Puntigam - Steyrergasse, Jakominiplatz - Andritz). Bei dieser Variante muss natürlich gut kommuniziert werden, dass anstatt der Linien 4 und 5, von mir aus die Linien 14, 15 und 25 verkehren.
ODER
2.
so wie es gemacht wurde, mit den normalen Zielschildern "4 Liebenau", "4 Andritz", "5 Puntigam" und "5 Andritz" verkehrt, da ja die Weiterfahrt mit dem SEV gesichert war.
ODER
3.
man verkehrt mit folgenden Linien und Zielschildern:
4E Steyrergasse
4 Liebenau
5E Steyrergasse
5 Puntigam
4E Jakominiplatz
4 Andritz
5E Jakominiplatz
5 Andritz
Natürlich sollte bei den Linien mit dem Zusatz "E" beim Zielschild 2 Zeilen, oder 1 Zeile mit Lauftext eingeblendet werden mit folgender zusätzlichen Info:
"SEV --> Andritz",
"SE-Bus --> Liebenau",
"Ersatzbus --> Puntigam",
"Schienenersatz --> Andritz",
"Ersatzverkehr --> Liebenau",
oder eine ähnliche Variante.
Ich würde 3. Variante eher befürworten, denn diese könnte der oben angeführten Grundsatzregel untergeordnet werden. Dazu muss allerdings die Zusatzinfo funktionieren.
Sonst wäre ich beim geplanten SEV, wo die Weiterfahrt gesichert ist, dafür, dass es so wie heuer im Sommer gemacht wird (Variante 2) - als einzige Ausnahme zur oben angeführten Grundsatzregel.