Feinstaub: Senat stoppt Tempo 100Feinstaub-Tempolimit auf der Autobahn war nicht ausreichend kundgemacht, begründet der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) seine Entscheidung. Tausende müssen die Strafe nicht bezahlen.
Knapp 14 Seiten umfasst der Bescheid, mit dem der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) gestern Tempo 100 auf den Autobahnen im Großraum Graz gekippt hat. Die Verordnung war "nicht gehörig kundgemacht", begründete UVS-Vorsitzender Peter Schurl. Das Land hätte Tafeln aufstellen müssen, die auch der Straßenverkehrsordnung entsprechen - und dies außerdem auf beiden Seiten der Fahrbahn. Nach Ansicht Schurls ist damit Tempo 100 zwei Tage vor dem offiziellen Ende der Feinstaubsaison ungültig.
UVS-Spruch. Der UVS-Spruch war seit Wochen mit Spannung erwartet worden: Der Autofahrer, der als erster in die Berufung gegangen ist, ist einer von geschätzten 50.000, die in die Feinstaub-Tempo-Falle getappt waren. Er hatte das Limit am 27. Dezember auf der Südautobahn in Laßnitzthal um 14 km/h überschritten und dafür von der BH Weiz ein Straferkenntnis von 50 Euro erhalten. Diese Strafe wurde nun aufgehoben, doch was bedeudet das für die tausenden anderen Betroffenen? "Eine schwierige Frage", gesteht Schurl ein. Da das Tempolimit gegenüber den Autofahrern auf Grund des UVS-Spruches nicht rechtswirksam war, können "Überschreitungen" des 100ers auch nicht bestraft werden.
Einspruch. Schurl: "All jenen, die ein Strafverfahren oder ein Straferkenntnis bekommen haben, rate ich zu einem Einspruch. Möglich ist aber auch, dass die Bezirksbehörden die Verfahren von sich aus einstellen." Genau diese Vorgangsweise stellt der Bezirkshauptmann von Weiz, Rüdiger Taus, in Aussicht.
Strafe zurückfordern. Wer die Strafe schon bezahlt hat, kann sie über einen Antrag bei der BH zurückfordern, sagt Schurl. "Viel schwieriger ist es aber bei Organmandaten und Anonymverfügungen, da ist die Politik gefordert, es bedarf einer Weisung." BH-Chef Taus ist noch vorsichtig: "Wir werden mit dem Amt der Landesregierung eine steiermarkweit einheitliche Regelung finden müssen."
Kein Rechtsmittel. Der UVS hat zwei Berufungen stattgegeben, ein dritter Spruch folgt in Kürze. Ein Rechtsmittel kann das Land übrigens nicht ergreifen. Auch die mehrfach diskutierte Anfechtung der Verordnung beim Verfassungsgerichtshof war nicht möglich, erklärt Schurl: "Wir hätten es gerne gemacht, aber wir hätten es zurückbekommen. Die Judikatur sagt, die Gerichte sind zuständig." Und zur Kritik von Landesrat Manfred Wegscheider, er, Schurl, sei wegen seiner kritischen Bemerkungen im Vorfeld befangen gewesen: "Diese Befangenheit gibt es nicht. Ich habe nicht meine Privatmeinung geäußert, sondern die der Mitglieder des Senates, und die haben es sich nicht leicht gemacht." Diese Taktik erinnere ihn an Jörg Haider, wenn er gegen die Verfassungsrichter losziehe: "Wenn die ihre Rechtsmeinung sagen, sind sie deswegen auch nicht befangen."
HANNES GAISCH, CLAUDIA GIGLER
Quelle:
www.kleine.atNa Gott sei Dank wurde dieses 100km/h Verordnung gekippt.